Satzung des Vereins Rencontres

§1
Der Verein führt den Namen „Rencontres-Verein zur Förderung internationaler Begegnungen e.V.“, hat seinen Sitz in Viernheim und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zweck des Vereins ist die Durchführung und Förderung internationaler Begegnungen im Bereich der Jugendbildung, des Jugend- und Familienaustauschs unter sozialen und kulturellen Gesichtspunkten. Der Satzungszweck wird insbesondere durch jährliche Maßnahmen in den o.g. Bereichen (Ferienfreizeiten, Landschulheimaufenthalte, Seminare, kulturelle Veranstaltungen etc) verwirklicht.

§2
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§3
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

§4
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Tätigkeiten im Dienst des Vereins dürfen nach Maßgabe eines Vorstandsbeschlusses vergütet werden
.

§5 (Neufassung)
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an den Verein Focus e.V. mit Sitz in Viernheim, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke des internationalen Austauschs und der Begegnung zu verwenden hat oder an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung internationaler Begegnungen

Über die Auflösung des Vereins entscheidet die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der ordentlichen Mitglieder.

§6
Der Verein wird in das Vereinsregister eingetragen

 

§7
Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden. Juristische Personen können insoweit Mitglied werden, soweit hierdurch die Gemeinnützigkeit des Vereins nicht in Frage gestellt wird und der Vereinszweck nicht negativ berührt wird.
Der Aufnahmeantrag ist in schriftlicher Form einzureichen. Über die Aufnahme entscheidet nach Stellungnahme des Vorstandes die Mitgliederversammlung mit qualifizierter Mehrheit.

Der Verein hat ordentliche Mitglieder und fördernde Mitglieder. Ordentliche Mitglieder sind verpflichtet für den Verein aktiv tätig zu sein.

§8
Die Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag. Die Höhe der Beiträge wird durch die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes festgelegt.

§9
Die Mitgliedschaft endet

  1. a)  Mit dem Tode des Mitgliedes

  2. b)  Durch schriftliche Austrittserklärung, gerichtet an ein Vorstandsmitglied unter Einhaltung

    einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende

  3. c)  Durch Ausschluss aus dem Verein

Der Ausschluss kann erfolgen, wenn sich ein Mitglied in erheblichem Maße eines vereinsschädigenden Verhaltens schuldig gemacht hat. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder und informiert die Mitgliederversammlung. Die Streichung aus der Mitgliederliste durch den Vorstand kann erfolgen, wenn das Mitglied mit seinen Mitgliedsbeiträgen länger als drei Monate im Verzug ist und trotz Mahnung an die letztbekannte Anschrift den Rückstand nicht innerhalb von zwei Wochen voll entrichtet.
In der Mahnung muss auf die bevorstehende Streichung aus der Mitgliederliste hingewiesen werden.

§10
Der Vorstand besteht aus dem 1.Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassier und einem Schriftführer. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung mit qualifizierter Mehrheit auf die Dauer eines Jahres gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung.

§11
Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich; er handelt durch seinen Vorstand. Zu Rechtsgeschäften im investiven Bereich, die den Verein mit mehr als 5.000 DM verpflichten, ist der Vorstand nur mit zustimmendem Beschluss der Mitgliederversammlung befugt.
Zur Durchführung der unter §1 beschriebenen Zwecke legt der Vorstand der Mitgliederversammlung zu Beginn eines jeden Jahres einen Haushaltsplan zur Beschlussfassung vor. Die zu erwartenden Ausgaben dürfen die Einnahmen nicht übersteigen. Über die Verwendung von Mitgliedsbeiträgen und Einnahmen aus Maßnahmen, die der Verein in einem Haushaltsjahr durchgeführt hat, entscheidet die Mitgliederversammlung.

§12
Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal jährlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung einzuberufen. Der Vorstand lädt die Mitglieder hierzu schriftlich unter der Wahrung einer 14-tägigen Frist ein.

Außerdem findet eine Mitgliederversammlung statt:

  1. a)  Wenn das Interesse des Vereins es erfordert

  2. b)  Wenn eine Minderheit von einem Zehntel aller ordentlichen Mitglieder es schriftlich mit

    vorgeschlagener Tagesordnung verlangt.

In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied Rederecht. Stimmberechtigt sind nur die ordentlichen Mitglieder.
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 9 ordentliche Mitglieder anwesend sind.
Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung bedürfen der Schriftform. Wird die Beschlussunfähigkeit der Mitgliederversammlung festgestellt, so lädt der Vorstand unter Wahrung einer 14-tägigen Frist erneut zu einer Mitgliederversammlung ein. Diese Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Während der Mitgliederversammlung können nur Änderungsanträge zu vorliegenden Anträgen zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Andere Anträge werden in der folgenden Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.
Außerdem ist über die Verhandlungen und die Beschlüsse der Mitgliedervesammlung ein Protokoll aufzunehmen, das vom 1.Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterzeichnen ist.

Aktuelle Satzungsfassung vom März 2017

de_DEDeutsch
Datenschutz
Wir, Rencontres e.V. (Vereinssitz: Deutschland), verarbeiten zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in unserer Datenschutzerklärung.
Datenschutz
Wir, Rencontres e.V. (Vereinssitz: Deutschland), verarbeiten zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in unserer Datenschutzerklärung.