Satzung Verein Rencontres e.V.

Satzung des Vereins Rencontres e.V.

Satzung des Vereins Rencontres e.V. (Fassung Juli 2023)
§1 Name, Zweck, Gemeinnützigkeit

Der Verein führt den Namen „Rencontres-Verein zur Förderung internationaler

Begegnungen e.V.“, hat seinen Sitz in Viernheim und verfolgt ausschließlich und

unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“

der Abgabenordnung.

Zweck des Vereins ist die Durchführung und Förderung internationaler Begegnungen im

Bereich der Jugendbildung, des Jugend- und Familienaustauschs unter sozialen und

kulturellen Gesichtspunkten. Der Satzungszweck wird insbesondere durch jährliche

Maßnahmen in den o.g. Bereichen (Ferienfreizeiten, Landschulheimaufenthalte, Seminare,

kulturelle Veranstaltungen etc) verwirklicht.

§2 Gemeinnützigkeit

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§3 Verwendung der Vereinsmittel

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die

Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.Es darf keine Person durch

Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig

hohe Vergütungen begünstigt werden.

Tätigkeiten im Dienst des Vereins dürfen nach Maßgabe eines Vorstandsbeschlusses

vergütet werden.

§4 Verwendung der Mittel bei Vereinsauflösung

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke

fällt das Vermögen an den Verein Focus e.V. mit Sitz in Viernheim, der es unmittelbar und

ausschließlich für gemeinnützige Zwecke des internationalen Austauschs und der

Begegnung zu verwenden hat oder an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder

eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung

internationaler Begegnungen

Über die Auflösung des Vereins entscheidet die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit

von zwei Dritteln der ordentlichen Mitglieder.

§5 Eintrag ins Vereinsregister

Der Verein wird in das Vereinsregister eingetragen

Satzung Rencontres Fassung Juli 2023 1

§6 Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden. Juristische Personen können

insoweit Mitglied werden, soweit hierdurch die Gemeinnützigkeit des Vereins nicht in Frage

gestellt wird und der Vereinszweck nicht negativ berührt wird.

Der Aufnahmeantrag ist in schriftlicher Form einzureichen. Über die Aufnahme entscheidet

der Vorstand.

Der Verein hat ordentliche Mitglieder und fördernde Mitglieder. Ordentliche Mitglieder sind

verpflichtet, für den Verein aktiv tätig zu sein.

§7 Mitgliedsbeitrag

Die Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag. Die Höhe der Beiträge wird durch die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes festgelegt.

§8 Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet

a) Mit dem Tode des Mitgliedes

b) Durch schriftliche Austrittserklärung, gerichtet an ein Vorstandsmitglied

c) Durch Ausschluss aus dem Verein

Der Ausschluss kann erfolgen, wenn sich ein Mitglied in erheblichem Maße eines

vereinsschädigenden Verhaltens schuldig gemacht hat. Über den Ausschluss entscheidet

der Vorstand mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder und informiert die

Mitgliederversammlung. Die Streichung aus der Mitgliederliste durch den Vorstand kann

erfolgen, wenn das Mitglied mit seinen Mitgliedsbeiträgen länger als drei Monate im

Verzug ist und trotz Mahnung an die letztbekannte Anschrift den Rückstand nicht

innerhalb von zwei Wochen voll entrichtet. In der Mahnung muss auf die bevorstehende

Streichung aus der Mitgliederliste hingewiesen werden.

§9 Der Vorstand

(1) Der Vorstand besteht aus 5 bis 10 Personen und wird von der Mitgliederversammlung

gewählt. Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer

von zwei Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand bleibt bis zur

Annahme des Amtes durch den neugewählten Vorstand im Amt.

Satzung Rencontres Fassung Juli 2023 2

(2) Das älteste Vorstandsmitglied organisiert die konstituierende Sitzung des Vorstandes.

Die konstituierende Sitzung sollte spätestens vier Wochen nach der

Mitgliederversammlung stattfinden.

(3) Auf der konstituierenden Sitzung

– gibt sich der Vorstand eine Geschäftsordnung und bestimmt die Aufgabenverteilung

des Vorstandes.

– wählt der Vorstand aus seinem Kreis 2 Personen, die den Vorstand im Sinne des

§26 BGB bilden und den Verein gerichtlich und außergerichtlich einzeln im Sinne

§26 BGB vertreten.

Die Geschäftsordnung kann aus wichtigen Gründen innerhalb der Wahlperiode des

Vorstandes per Mehrheitsbeschluss geändert werden. Die Geschäftsordnung wird den

Vereinsmitgliedern per E-Mail bekannt gegeben.

(4) Ein Vorstandsmitglied kann aus wichtigem Grund von der Mitgliederversammlung

abberufen werden. Wichtige Gründe sind insbesondere grobe Pflichtverletzung sowie

Unfähigkeit zu ordnungsgemäßer Vereinsführung.

(5) Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in regelmäßigen Sitzungen, die von dem in der

Geschäftsordnung als zuständig benannten Vorstandsmitglied einberufen werden. Der

Vorstand kann seine Beschlüsse im elektronischen Umlaufverfahren fassen und kann

Sitzungen virtuell abhalten, sofern die technischen Voraussetzungen dafür gegeben sind.

Vorstandsbeschlüsse werden den Mitgliedern zugänglich gemacht.

§10 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal jährlich unter Bekanntgabe der

Tagesordnung einzuberufen. Der Vorstand lädt die Mitglieder hierzu per E-Mail unter der

Wahrung einer 14-tägigen Frist ein. Die Mitgliederversammlung kann auch online mittels

eines geeigneten Mediums durchgeführt werden.

L ́assemblée générale se tiendra par ailleurs:

a) Wenn das Interesse des Vereins es erfordert

b) Wenn eine Minderheit von einem Zehntel aller Mitglieder es schriftlich mit

une proposition de l ́ordre du jour.

Satzung Rencontres Fassung Juli 2023 3

In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied Rederecht. Stimmberechtigt sind nur die

ordentlichen Mitglieder.

Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 9 ordentliche Mitglieder

anwesend sind. Wird die Beschlussunfähigkeit der Mitgliederversammlung festgestellt, so

lädt der Vorstand unter Wahrung einer 14-tägigen Frist erneut zu einer

Mitgliederversammlung ein. Diese Mitgliederversammlung ist beschlussfähig.

Die Mitgliederversammlung legt einmal jährlich den maximal frei verfügbar finanziellen

Verfügungsrahmen des Vorstandes fest.

Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung wird ein Protokoll angefertigt. Dieses

Protokoll wird den Mitgliedern per E – Mail zugänglich gemacht. Das Protokoll gilt als

angenommen, wenn von den Teilnehmenden innerhalb von 21 Tagen kein Widerspruch

beim Vorstand erfolgt.

(Fassung Juli 2023)

Satzung Rencontres Fassung Juli 2023 4

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